Weltweit gibt es Länder, Gruppierungen und Organisationen, die in einer Verankerung der „Rechte der Natur“ eine Grundlage sehen für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft und für „ein gutes Leben für alle“. Damit die Natur den Schutz erhält, der gerade in Zeiten des Klimaschutzes so dringend erforderlich ist, fordern diese Initiativen weltweit eine grundlegende Änderung unserer Rechtsordnungen, eine Ökolo-gisierung des Rechts: Die natürliche Um- und Mitwelt soll dabei als Trägerin von Rechten anerkannt werden, angelehnt an bereits etablierte juristische Personen, wie zum Beispiel Unternehmen oder Vereine. Die bayerische Initiative „Rechte der Natur – Das Volksbegehren“ plant ein Volksbegehren zur Verankerung dieser Rechte in der bayerischen Verfassung.
Hans Leo Bader wird das Konzept und die bisherigen Erfolge der weltweiten Bewegung vorstellen, sowie die Pläne zur Entwicklung ökologischen Rechts in Deutschland, einem wichtigen Schritt hin zu einem guten Leben für alle.