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Eltern bleiben bei Trennung und Scheidung – Rechtliche Hilfestellung für Eltern zum Wohl der Kinder
Online-Vortrag mit Gaby Greiner-Zimmermann, Mediatorin und Fachanwältin für FamilienrechtNach der Trennung von Elternpaaren tauchen viele Fragen auf, z.B. wo die Kinder künftig leben, wer das bestimmt, ob und wie oft der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, die Kinder sehen darf (oder muss?), wer entscheidet welche Schule die Kinder besuchen und vieles mehr. Streit zwischen den Eltern ist häufig die Folge.
Als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin stellt die Referentin immer wieder fest, wie wenig die zentralen Begriffe des Kindschaftsrechts – Umgangsrecht, elterliche Sorge, Unterhalt – und deren Inhalte den betroffenen Eltern bekannt sind und noch viel weniger, wie sie im Konfliktfall reagieren können.
Umso früher es den Eltern gelingt, sich in ihrem neuen Leben als „veränderte“ Familie einzurichten und miteinander auf geänderter Basis als Elternpaar zurecht zu kommen, umso besser geht es den gemeinsamen Kindern – und auch den Eltern.
Das Ziel ist nach einer Phase der Neuorientierung das eigene Leben zusammen mit den Kindern wieder meistern zu können – nach Möglichkeit ohne Rechtsanwälte und ohne Familiengerichte.
„Eltern bleiben bei Trennung und Scheidung“ ist möglich und erstrebenswert.
Der Vortrag versucht den Weg dorthin zu ebnen.
I. Elterliche Sorge und Kindesumgang
1. Klärung der Begriffe „Elterliche Sorge“ und „Kindesumgang“ und deren Abgrenzung
2. „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ als Teil der elterlichen Sorge zur Klärung der Frage, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben wird.
3. Umgang mit dem Kind? Wer hat Anspruch? Ist es ein Recht und auch eine Pflicht?
4. Mögliche Sanktionen
II. „Kindeswohl“ als das Maß aller Entscheidungen / Vereinbarungen
Vereinbarungen der Eltern gehen behördlichen Entscheidungen in aller Regel vor. Aber wie wird im Streitfall festgestellt, was dem Wohl der Kinder am meisten dient? Wie kann man zu einer Einigung gelangen?
III. Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach der Ehescheidung
Auch nach der Ehescheidung bleibt die elterliche Sorge bei den Eltern in aller Regel gemeinsam. Wann nicht?
IV. Welche Regelungen muss ich als Elternteil im Rahmen des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens veranlassen? Oder kann ich mich mit dem anderen Elternteil einigen? Sind solche Vereinbarungen verbindlich? Welche Formalitäten sind zu beachten?
V. Einfluss des Kindeswillens auf Entscheidungen / Vereinbarungen?
VI. Kindesunterhalt und sein Einfluss auf die Themenkreise Elterliche Sorge und Kindesumgang? Stichwort: „Das Kind als Druckmittel“
Referentin
Gabriele Greiner-Zimmermann, Fachanwältin für Familienrecht & Mediatorin